AGBs

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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Spielgruppe zwucktreff

Anmeldungen

Anmeldungen haben schriftlich, entweder über unser Anmeldeformular auf der Homepage oder mittels ausgedruckten Formulars, zu erfolgen. Anmeldungen werden nach Eingang berücksichtigt und sind verbindlich.

Eintritte

Sind jederzeit möglich, sofern die Gruppe noch nicht ausgelastet ist

Altersgruppen

Mini’s: bis 2 ½ Jahre
Maxi’s: ab 2 ½ Jahre  

Allergien / Krankheiten

Allergien und Krankheiten sind uns schriftlich mitzuteilen. Siehe Anmeldeformular.

Versicherung

Haftpflicht und Unfallversicherung der Kinder ist Sache der Eltern.

Kosten

Quartalskosten / Beiträge

Entnehmen Sie bitte der aktuellen Preisliste.

Verrechnung

Verrechnet wird, für ein Kind, freigehaltene Spielgruppenplatz für einen ganzen Monat. Nichterscheinen eines Kindes kann weder in finanzieller Form noch als Kompensation eingefordert werden.

Die Verrechnung erfolgt Monatlich. Sie erhalten eine Rechnung per E-Mail, welche innerhalb der Zahlungsfrist beglichen werden muss, der späteste Termin ist der erste Spielgruppentag des verrechneten Monats.

Kommen Sie Ihrer Zahlungsverpflichtung ganz oder teilweise nicht nach, geraten Sie in Verzug. In einem solchen Fall gelten die folgenden Regelungen:

Zahlungserinnerung (30 Tage nach Versand der Rechnung)
Mahnung wird per E-Mail zugestellt. Ein Versand per Post findet hierbei nicht statt. Etwaige Mahngebühren fallen nicht an.

Zweite Mahnung (14. Tage nach dem Versand der ersten Mahnung)
Wird per E-Mail und per Post zugestellt. Bearbeitungsgebühr von CHF 20.- fällt an.

Dritte Mahnung (14 Tage nach dem Versand der zweiten Mahnung)
Wird per E-Mail und per Post zugestellt. Bearbeitungsgebühr von zusätzlichen CHF 20.- fallen an.

Hinweis:

Sollte der offenen Gesamtbetrag nicht nach der dritten Mahnung bezahlt werden, leitet die zwuckagentur GmbH rechtliche Schritte ein.

Bei regelmässigem Zahlungsverzug behalten wir uns vor, ein Kind vom Spielgruppenbetrieb auszuschliessen, den Vertrag per sofort zu kündigen.

Preismodell

Unser Preismodell basiert auf Monatsbeiträgen.

Die Ferientage, wie auch die anstehenden Feiertage für das Jahr, sind jeweils ab Herbst im Vorjahr auf der Infowand im zwucktreff ersichtlich oder können auf Anfrage gerne bekanntgegeben werden. Um den Administrativen Aufwand auf beiden Seiten gering zu halten, verrechnen wir die Kosten pro Monat immer in gleicher Höhe.

In den geltenden Preisen sind alle zusätzlichen Kosten für Bastelmaterial, Verbrauchsmaterial und Kosten für Anlässe der Kinder, enthalten. Die Kosten werden nicht separat in Rechnung gestellt.

Zwucktreff

Abmeldung

Wenn ein Kind an der Spielgruppe nicht teilnehmen kann, melden Sie dies bitte der zuständigen Spielgruppenleiterin. Bei längerem Ausfall (Krankheit, Spitalaufenthalt) kann in Absprache mit der Spielgruppenleitung (und falls es die Gruppengrösse erlaubt), eine Kompensation vereinbart werden.

Ferien / Feiertage

Die Ferientage werden im Herbst für das kommende Jahr bekanntgegeben. An Feiertagen bleibt der zwucktreff geschlossen.

Als Feiertag gelten:

Neujahr, Berchtoldstag, Karfreitag, Ostermontag, Tag der Arbeit, Auffahrt, Pfingstmontag, 1. August, Weihnachten und Stephanstag.

Informationsveranstaltungen

Im Juni wird für interessierte Eltern ein Infoanlass durchgeführt. Ziel ist es, den interessierten Eltern die Spielgruppe näher zu bringen und Informationen auszutauschen.

Im Herbst führen wir für die Eltern der angemeldeten Kinder einen Elternabend durch.

Die Termine zu diesen beiden Anlässen werden frühzeitig auf unserer Homepage publiziert, resp. es erfolgt eine Mitteilung per E-Mail.

Bei beiden Anlässen besteht eine Anmeldepflicht.

Ausfall der Spielgruppenleiterin

Bei Unfall oder Krankheit einer Spielgruppenleiterin kann ein Spielgruppen-Halbtag ersatzlos gestrichen werden. In der Regel werden wir uns intern vertreten, sofern ein Ersatz kurzfristig aufgeboten werden kann. Sollte eine Spielgruppenleiterin über längere Zeit ausfallen können die ausgefallenen Lektionen, nach Absprache mit der Leitung, kompensiert werden.

Elternhilfe, Praktikantin oder Begleitperson

Unterstützung im zwucktreff wird, bei Bedarf, durch die Leitung organisiert.

Rechtliches

Rechte und Pflichten, Orientierungspunkte

Die Spielgruppe richtet sich nach den Vorgaben der IG-Spielgruppen Schweiz

Versicherung der Spielgruppe

Alle Angestellten der Spielgruppe zwucktreff sind für Betriebshaftpflichtversicherung versichert.

Finanzierung der Spielgruppe

Die Spielgruppe wird privat geführt und finanziert sich ausschliesslich mit den Elternbeiträgen.

Epidemien / Pandemie

Inhaber, Mitarbeiter und Eltern der Spielgruppe, halten sich strikt an allfällige Anweisungen der Behörden.

Falls eine Epidemie, Pandemie oder andere höhere Gewalt eintreffen sollte, werden wir mit den Eltern nach einer gemeinsamen Lösung suchen.

Falls es zu einer vorübergehenden Schliessung infolge Epidemie, Pandemie oder anderer höherer Gewalt kommen sollte, sehen wir eine Rückvergütung von 50% der bezahlten Beiträge vor. Lösungsgespräche mit den Eltern, können geführt werden.

Kündigung

Austritt

Der Austritt aus der Spielgruppe erfolgt schriftlich, mit zweimonatiger Kündigungsfrist jeweils auf Monatsende. Erfolgt ein Austritt vor Ablauf der Kündigungsfrist, ist der Beitrag bis zum Monatsende zu bezahlen. Kann der freigewordene Platz durch eine Neuanmeldung abgelöst oder anderweitig neu besetzt werden, ist eine Rückvergütung möglich.

Datenschutz

Schweigepflicht / Datenschutz
Unsere Spielgruppenpädagoginnen unterstehen der Schweigepflicht. Vertraulichkeiten von Kindern und Eltern dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Ein Gespräch zwischen Kindergarten und Spielgruppe, kann nur stattfinden, wenn Eltern der Kindergärtnerin und /oder der Spielgruppenpädagogin, das O.K. erteilt haben.
Geben die Eltern das O.K. nicht, werden wir nichts weitergeben.
Die Kinder werden auf Fotos nie frontal zu erkennen sein. Auf Fotos, welche auf der HP oder Social-Media-Kanälen, veröffentlicht werden, sind Kinder unkenntlich gemacht, nur von hinten oder der Seite zu sehen. Ausser es sind Aufnahmen von einem öffentlichen Anlass, z.B. Fasnachtsumzug, Laternenumzug, Spielfest, Schlussfest.

Daten der Kinder und Eltern
Für die pädagogische und administrative Arbeit benötigen wir externe Softwarepartner. Mit dessen Hilfe erfassen wir alle relevanten Daten, welche wir für unseren Betreuungsalltag die Administration benötigen und führen darüber den Tagesrapport.
Wir geben keine Daten an Drittpersonen weiter. Dies gilt ebenfalls für Eltern von anderen Spielgruppen Kindern oder in Entwicklungsgesprächen. Eure Daten sind schützenswert, dem tragen wir Rechnung.

Fotos und Videosequenzen
In unseren Portfoliomappen/ Büechli, Dokumentationen, Newslettern, unseren Social-Media-Kanälen usw. bilden wir unsere KITA- Alltag mittels Fotos ab. Videosequenzen können bei der Analyse einzelner Kinder, der Gruppe oder des pädagogischen Handelns helfen.
Dazu füllt Ihr als Eltern eine Einverständniserklärung aus. Diese respektieren wir in jedem Fall. Fotos und Videos auf denen Kinder offensichtlich zu erkennen sind, werden ausschliesslich mit Geräten der Spielgruppe gemacht. Wir achten sehr darauf, die Kinder niemals lächerlich oder peinlich darzustellen und schützen ihre Intimsphäre.

Schweigepflicht
Jeder Mitarbeitende im zwucktreff untersteht der Schweigepflicht. Informationen, die sie im Zusammenhang mit dem Betreuungsverhältnis erfahren, dürfen an Dritte nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Eltern und/oder wenn sie von ihrer Aufsichtsbehörde dazu ermächtigt worden sind, weitergegeben werden. Vorbehalten bleiben Mitteilungspflichten und Mitteilungsrechte gemäss besonderer Gesetzgebung.

Daten der Mitarbeitenden
Die Angaben der Mitarbeitenden sind ebenfalls vertraulich. Unserer Schweigepflicht als Arbeitgeber kommen wir zuverlässig nach und geben keine Daten weiter.
Auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses erteilen wir ohne Einverständnis und Wissen des Betroffenen keine Auskunft und geben keine persönlichen Angaben weiter.